Leuchtturm ORF
- für einen freien, unabhängigen öffentlich rechtlichen Rundfunk
Die folgenden Inhalte gibt es hier auch als PDF-Downloads:
Weshalb Mahnwachen vor dem ORF?
Manifest für einen ORR
Mahnwachen vor dem ORF – Weshalb?
WO SEHEN WIR GEGENWÄRTIG PROBLEME?
Seit geraumer Zeit verzeichnen wir eine Eingrenzung des Debattenraums anstelle einer Erweiterung der Perspektive. Wir vermissen den Fokus auf seine Kernaufgabe: Bürgern multiperspektivische Informationen anzubieten. Stattdessen verschwimmen Meinungsmache und Berichterstattung zusehends auf eine Art und Weise, die den Prinzipien eines seriösen Journalismus widerspricht. Nur sehr selten finden relevante inhaltliche Auseinandersetzungen mit konträren Meinungen statt. Stimmen, die einen – medial behaupteten – gesellschaftlichen Konsens hinterfragen, werden wahlweise ignoriert, lächerlich gemacht oder gar ausgegrenzt. Inflationär bedient man sich zu diesem Zwecke verschiedener „Kampfbegriffe“ wie „Querdenker“, „Schwurbler“, „Klima-Leugner“, „Putin-Versteher“, „Gesinnungspazifist“ und anderen, mit denen versucht wird, Menschen mit abweichender Meinung zu diffamieren und mundtot zu machen.
Das sorgfältige Überprüfen zweifelhafter Meldungen ist wichtig. Allerdings suggerieren sogenannte Faktenchecks oft durch ihre Machart, Überschrift und Formulierungen eine vermeintlich absolute Wahrheit, die selten existiert. Der freie gesellschaftliche Diskurs wird dadurch schmerzhaft beschnitten. Der ORF ist nicht dazu da, über „RICHTIG und FALSCH“, „GUT oder BÖSE“ und „VORTEILHAFT oder NACHTEILIG“ zu urteilen und damit die öffentliche Meinung zu manipulieren.
Innere und äußere Bedingungen führen dazu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihren journalistisch-ethischen Standards nicht mehr genügen können.
Dazu zählen innerbetriebliche Praktiken wie die schon vor Dreh- bzw. Reportage-Beginn feststehende Kernaussage von Beiträgen, die Zentralisierung der Berichterstattung über sogenannte Newsrooms oder Newsdesks, zu großer Zeitdruck bei der Recherche, eine überwiegend an Einschaltquoten orientierte Programmgestaltung, Sparmaßnahmen der Sender am Programm und die Tatsache, dass ein großer Teil des redaktionellen Personals nur Zeitverträge haben oder gar komplett ohne Angestelltenverhältnis als sogenannte Freie arbeiten müssen. Letzteres führt zu Existenzängsten, die wiederum entsprechend „angepassten“ Journalismus begünstigen. Aufgrund der hohen personellen Fluktuation bleibt zudem oft keine Zeit für fachlichen Wissenstransfer.
Innere Pressefreiheit existiert derzeit nicht in den Redaktionen. Die Redakteure in den öffentlich-rechtlichen Medien sind zwar formal unabhängig, meist gibt es auch Redaktionsausschüsse, die über die journalistische Unabhängigkeit wachen sollten. In der Praxis aber orientieren sich die öffentlich-rechtlichen Medien am Meinungsspektrum der politisch-parlamentarischen Mehrheit.
Anderslautende Stimmen aus der Zivilgesellschaft schaffen es nur selten in den Debattenraum.
Dazu erschwert äußere Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und Lobbygruppen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus.
Interessensverflechtungen von Politik und Wirtschaft werden zu selten in tagesaktuellen Beiträgen aufgezeigt und erörtert. Alltägliche Recherchen bleiben im Kern oft oberflächlich.
Bei der Programmgestaltung dürfen Faktoren wie Einschaltquoten, die derzeit als allgegenwärtiges Argument für die dramatische Ausdünnung und populistische Ausrichtung der Kultur- und Bildungsangebote sorgen, keine Rolle spielen. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk muss auch vermeintliche „Nischenbereiche“ abbilden und zu vermitteln versuchen – was seinem Bildungsauftrag entspräche, jedoch immer weniger stattfindet. Zudem darf sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht die strikt und gleichförmig durchformatierten Programme privater Sender zum (schlechten) Vorbild nehmen, wie dies aktuell weitestgehend der Fall ist. Dies gilt auch für die ORF- Radioprogramme.
An der Auswahl der Mitglieder der Beiräte, der höchsten Kontrollgremien der öffentlich- rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, sind die Beitragszahler nicht direkt beteiligt. Die Verwaltungsräte kontrollieren die Geschäftsführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, doch wer kontrolliert die Verwaltungsräte?
Das heißt: es gibt keine Partizipation der Beitragszahler bei medienpolitischen, finanziellen und personellen Entscheidungen.
Auch die Programme werden größtenteils ohne Publikumsbeteiligung erstellt. Die meisten Programmbeschwerden von Beitragszahlern finden kaum Gehör und haben entsprechend wenig Einfluss auf die Berichterstattung und generelle Programmgestaltung. Sowohl das Publikum als auch die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden in der Regel nicht über die Reaktionen und Beschwerden zum Programm informiert.
Nur ein Teil der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Medien ist im Internet abrufbar und meist nur für eine begrenzte Dauer. Diese Praxis widerspricht der Idee eines öffentlich- rechtlichen Rundfunks und dem Gedanken eines universellen Wissenszuwachses im Internet.
Die unten aufgeführten Vorstellungen für den „NEUEN ORF“ stellten eine erste Basis dar und wurden bewusst sehr allgemein, vereinfacht und verständlich dargestellt. Diese erfordern da und dort möglicherweise noch eine Feinjustierung, jedoch keine grundlegende Sinnesänderung.
• Wir stehen ganz klar zu den Rundfunkgebühren. Unsere Gebühren sind die Basis für einen wirklich unabhängigen Rundfunk. Derzeit sind nicht die Gebühren das Problem, sondern die von Politik, Elite, einseitiger Ideologie und Wirtschaft infiltrierten und unterlaufenen Rundfunkanstalten. Natürlich soll die Höhe der Gebühren auf ein vernünftiges Maß eingestellt werden
• Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen sich verpflichtend für eine gemeinwohlorientierte, dialogbereite und diskursfähige, friedliche Welt einsetzen.
• Die absolute Meinungsfreiheit muss gesichert und gelebt werden, jegliche Zensur ist verboten.
• Alle Mitarbeiter der öffentlich, rechtlichen Rundfunkanstalten, der/die bewusst falsche Meldungen verbreiten, die Menschen wiederholt desinformieren und somit betrügen, müssen zivilrechtlich und auch strafrechtlich belangt werden können. Die Voraussetzungen und gesicherten Möglichkeiten für das eigenverantwortliche Handeln der betroffenen Mitarbeiter müssen geschaffen werden.
• Die Berichterstattung muss wertfrei und gleichwertig die unterschiedlichen Sichtweisen zu allen Themen beleuchten, damit sich die Menschen ihr eigenes Bild zum Thema machen und danach ihre ganz persönliche Entscheidung mit den daraus resultierenden Konsequenzen treffen können. Ob „Richtig oder Falsch“ Wichtig oder Unwichtig“ „Vorteilhaft oder Nachteilig“ ist nicht von den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, deren Mitarbeiter oder eingesetzten Experten und Expertinnen zu benennen.
• Jedes Thema muss vor der Berichterstattung kompetent recherchiert und geprüft werden. Das Wiederholen reiner Pressemeldungen ohne eigene Recherche ist verboten.
• Geldflüsse (auch Löhne Gehälter, Provisionen, Diäten, Nebeneinkünfte oder geldwerte Vorteile) sind ohne Einschränkung und vollumfänglich kostenlos und ohne Zugangsbeschränkungen öffentlich einsehbar zu machen.
• Verbot von bezahlter Werbung aber auch Produktplatzierungen in Filmen und Serien, die nur einzelnen Konzernen, Parteien oder Gruppierungen dienen.
• Management, leitende Mitarbeiter und besonders die verantwortlichen Reporter und Journalisten dürfen weder ein Naheverhältnis noch eine, auch nur entfernte, wirtschaftliche Verbindung zu Personen, Politik, Unternehmen oder Interessenvertretungen haben, wenn sie über ein Thema oder eine Sachlage berichten.
• Benefizveranstaltungen und Spendenaufrufe dürfen von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur dann ausgestrahlt und gefördert werden, wenn 100% der Spendeneinnahmen dem ausgegebenen Projekt oder Zweck zugeführt werden. Alle Beteiligten haben ohne Ausnahme ihre Dienste kostenlos anzubieten, Mitarbeiter des Rundfunks stellen dafür ihre Freizeit kostenlos zur Verfügung. Die Verwaltung der Spendengelder erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, über die Verwendung der Spendengelder muss eine Aufzeichnung geführt werden und muss für alle öffentlich einsehbar sein.
• Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind verpflichtet, regelmäßig über das Tun und die Arbeit der Politiker, Abgeordneten, Ministern und Ministerien und allen anderen staatlich finanzierten und staatsnahen Institutionen zu berichten, unter Einhaltung der anfangs geforderten Sachlichkeit.
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Manifest für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk
Als Erweiterung unserer Vorstellungen sehen wir das Manifest der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie vielen weiteren Unterzeichnenden!
Wir, das Mahnwacheteam von Dornbirn sehen darin eine erweitere Darlegung unserer Vorstellungen. Wir haben das Manifest auf österreichische Erfordernisse angepasst und schätzen einen starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich als wesentliche Säule unserer Demokratie, der gesellschaftlichen Kommunikation und der Kultur. Wir sind von seinen im Staatsvertrag und ORF-Gesetz festgelegten Pflichten, Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Das Vertrauen der Menschen in den ORF als öffentlich- rechtlichen Rundfunk nimmt immer stärker ab. Zweifel an der Ausgewogenheit des Programms wachsen und in weiten Teilen der Bevölkerung werden den Berichten und Aussagen im ORF keinen Glauben mehr geschenkt. Die zunehmende Diskrepanz zwischen Programmauftrag und Umsetzung nehmen wir seit vielen Jahren wahr.
Wir laden nun auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF ein, diesem Manifest, zu zustimmen.
(Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir überwiegend das generische Maskulinum, wir sprechen explizit alle an.)
DER NEUE ÖFFENTLICH - RECHTLICHE RUNDFUNK NACH UNSEREN VORSTELLUNGEN
ORF - MANIFEST
für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich
UNSERE GRUNDSÄTZE
• Meinungs- und Informationsvielfalt
• Ausgewogenheit und Fairness
• Transparenz und Unabhängigkeit
• Förderung von Kultur und Bildung
• Bürgerbeteiligung und Verwaltung durch die Beitragszahler
• beitragsfinanziert
Das Prinzip der Rundfunkbeitragszahlung wird beibehalten. Es sichert die Unabhängigkeit des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das heißt: öffentlich-rechtliche Anstalten werden von der Bevölkerung finanziert, aber auch kontrolliert.
Finanzflüsse sind transparent und öffentlich einsehbar. Dies gilt insbesondere für die Budgetverteilung zwischen einzelnen Ressorts, Redaktionen und der Verwaltung. Die Bezahlung aller Mitarbeiter, einschließlich Führungsposten bis hin zur Intendanz, ist transparent und einheitlich nach einem für alle geltenden Tarifvertrag geregelt. Alle lohnunabhängige Zahlungen und Zuwendungen (Diäten, Bonuszahlungen, Abfertigungen, etc.) an die Mitarbeiter sind genauso offen zu legen wie deren Nebeneinkünfte aus allen anderen Tätigkeiten. Die Berichte der Rechnungshöfe sowie die detaillierte Jahresbilanzen sind auf den Plattformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leicht auffindbar und ohne Zugangsbeschränkungen einsehbar.
Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk verzichtet auf Werbeeinnahmen aller Art, sodass Werbeverträge nicht zu Befangenheit in der Berichterstattung führen können. Das gilt auch für die diversen Benefizveranstaltungen und Spendenaufrufe.
Den Beitragszahlern gehört der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ihre ausschließliche Einbindung in den Kontrollgremien ist daher selbstverständlich. Diese Arbeit wird angemessen honoriert. Sie schließt die Wahrnehmung eines weiteren Amts, welches Interessenkonflikte birgt, aus. Die repräsentative Zusammensetzung der Kontrollgremien könnte beispielsweise nach dem Vorbild der Besetzung von Bürgerräten erfolgen. Direkte Wahl, Rotationsprinzip oder Losverfahren sind Möglichkeiten, um die Gesellschaft repräsentativ abzubilden.
Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk fungiert als Vierte Säule der Demokratie. Im Auftrag der Bevölkerung übernimmt er wichtige Kontrollaufgaben gegenüber den Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative. Damit er diesen Auftrag erfüllen kann, ist seine Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und Lobbygruppen garantiert.
Drehtür-Effekte zwischen Politik und dem neuen öffentlich- rechtlichen Rundfunk sind dank mehrjähriger Sperrfristen ausgeschlossen; professionelle Distanz ist jederzeit gewährleistet. Jegliche Art von Interessenskonflikt wird angegeben, wie es auch in wissenschaftlichen Arbeiten üblich ist. Das Führungspersonal ist verpflichtet, jährlich einen öffentlichen Transparenzbericht vorzulegen. Führungspositionen müssen öffentlich ausgeschrieben sowie nach einem transparenten Auswahlverfahren besetzt werden und sind zeitlich limitiert. Eine Vertragsverlängerung ist nur nach Abstimmung durch die direkt unterstellten Mitarbeiter möglich.
Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert die Politik und nicht umgekehrt. Die Politik hat keinen Einfluss auf Inhalte. Es wird neutral, multiperspektivisch und zensurfrei im Rahmen des Grundgesetzes berichtet. Politiker und Menschen vom öffentlichen Interesse werden in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Themen befragt und deren Lösungsvorschläge kommuniziert und dokumentiert sowie eingehend hinterfragt. Aussagen bleiben in vollem Umfang zeitlich unbegrenzt in einem Archiv ohne jegliche Einschränkungen für alle Menschen abrufbar. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind verpflichtet, regelmäßig über das Tun und die Arbeit der Politiker, Abgeordneten, Ministern und Ministerien und allen anderen staatlich finanzierten und staatsnahen Institutionen zu berichten, unter Einhaltung der anfangs geforderten Sachlichkeit. Wahlwerbung ist verboten.
Dazu gehört die Verpflichtung, vermeintliche Wahrheiten immer wieder zu überprüfen. Für die Berichterstattung bedeutet dies ergebnisoffene und unvoreingenommene Recherche sowie die Präsentation unterschiedlicher Sichtweisen und möglicher Interpretationen.
Das Publikum hat einen Anspruch darauf, sich mit einem Sachverhalt auseinandersetzen und selbstständig eine Meinung bilden zu können, anstatt eine „eingeordnete“ Sicht präsentiert zu bekommen.
Meldungen von Nachrichtenagenturen werden erst und ausschließlich nach eingehender Überprüfung übernommen. Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt seine Verantwortung wahr, Ereignisse jenseits von Agenturmeldungen zu recherchieren und darüber zu berichten. Eine reine Übernahme von Agenturmeldungen ist verboten. Alle Mitarbeiter der öffentlich, rechtlichen Rundfunkanstalten, der/die bewusst falsche Meldungen verbreiten, die Menschen wiederholt desinformieren und somit betrügen, müssen zivilrechtlich und auch strafrechtlich belangt werden können. Die Voraussetzung und gesicherten Möglichkeiten für das eigenverantwortliche Handeln der betroffenen Mitarbeiter muss geschaffen und garantiert werden.
Fairness und respektvoller Umgang im Miteinander stehen im Fokus unseres Handelns, sowohl innerhalb der Funkhäuser als auch mit unserem Publikum. Die Journalisten des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks benutzen kein Framing und verwenden keine abwertenden Formulierungen.
Petitionen und Programmbeschwerden seitens der Gebührenzahler werden vom neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ernst genommen und im Original dauerhaft online öffentlich ohne Beschränkungen zugänglich gemacht. Eine Ombudsstelle entscheidet über deren Einordung und Umsetzung, welche ebenfalls dauerhaft öffentlich zugänglich sein muss. Inhaltliche Korrekturen der Berichterstattung werden in derselben Sendung zur selben Zeit kommuniziert wie die fehlerhafte Nachricht gesendet wurde. Die Dauer der Korrektur darf die Dauer der fehlerhaften Nachricht nicht unterschreiten.
Zur Darstellung der politischen und gesellschaftlichen Vielfalt gehört Lokaljournalismus als wesentliches Fundament des neuen öffentlich- rechtlichen Rundfunks. Auch Themen aus dünn besiedelten Regionen, die vermeintlich nur von lokaler Relevanz sind oder Minderheiten betreffen, müssen sich im Programm spiegeln. Die Entscheidung, auch aus Gegenden fernab von Ballungsgebieten oder Metropolen zu berichten, muss von journalistischem Anspruch geleitet sein und darf sich nicht dem Kostendruck beugen.
Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt seinem Auftrag in gleichem Maße auch in Sachen Bildung und Kultur nach. Bildung und Kultur haben substanziellen Anteil am Programmangebot und werden angemessen budgetiert und personell ausgestattet.
Kultur in ihrer breiten Vielfalt ist ein wichtiger Baustein und Ausdruck der demokratischen Gesellschaft. Diese Vielfalt gilt es umfangreich zu präsentieren und dokumentieren. Das betrifft alle Disziplinen wie Musik, Literatur, Theater, Bildende Künste und andere. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den aktiven Förderaspekt gelegt, beispielsweise durch eigene Produktionen sowie die Unterstützung von regionalen Künstlern.
Die Archive des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind frei zugänglich. Sie sind wesentliche Wissens- und Identitätsspeicher unserer Gesellschaft und somit von großer kultureller und historischer Bedeutung mit immenser Strahlkraft. Aus den Archiven, die er kontinuierlich in breitem Umfange erweitern sollte, kann der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk anhaltend schöpfen und sich und die Gesellschaft damit der Relevanz von Kultur und Bildung versichern.
Die Inhalte der Archive und Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind dauerhaft ohne Zugangsbeschränkungen abrufbar. Die bereits gesendeten Beiträge und Produktionen stehen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. So kann jederzeit auf das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft zurückgegriffen werden. Dies ist für die öffentliche Meinungsbildung unverzichtbar.
Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt über eine von Rundfunkbeiträgen finanzierte, nicht kommerzielle Internetplattform für Kommunikation und Austausch. Diese verwendet offene Algorithmen und handelt nicht mit Nutzerdaten. Er setzt in diesem Raum ein Gegengewicht zu den kommerziellen Anbietern, weil ein zensurfreier und gewaltfreier Austausch zu den Kernaufgaben des neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.
Qualitätsjournalismus braucht eine solide Basis. Im neuen öffentlich- rechtlichen Rundfunk arbeiten überwiegend fest angestellte Journalisten, damit sie weitestgehend frei von ökonomischen und strukturellen Zwängen sind. Dadurch sind sie unabhängig und ausschließlich dem Pressekodex verpflichtet. Für Recherche steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Die individuelle Verantwortung des Redakteurs bzw. Reporters muss gewährleistet sein und nicht zentralistisch von einem Newsroom oder Newsdesk übernommen werden.
Journalistische Autonomie ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung journalistischer Qualität und Meinungsvielfalt. Deshalb wird die Weisungs-Ungebundenheit redaktioneller Tätigkeit im Hinblick auf Themenauswahl, Themengestaltung und Mitteleinsatz nicht nur in Redaktionsstatuten, sondern auch im ORF-Gesetz festgeschrieben.
Outsourcing ist kontraproduktiv. Es verhindert öffentliche Kontrolle und fördert Lohndumping. Die Produktion von Programminhalten, die Bereitstellung von Produktionstechnik und -personal sowie die Bearbeitung von Publikumsrückmeldungen erfolgen deshalb durch den ORF.
Der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nicht in Konkurrenz zu den privaten Medien. Daher wird die vorrangige Bewertung nach Einschaltquoten bzw. Zugriffszahlen abgeschafft.
Die Stabilität unserer Demokratie erfordert einen transparent geführten, neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als offenen Debattenraum. Zu dessen Eckpfeilern gehören die Unabhängigkeit der Berichterstattung, die Abbildung von Meinungsvielfalt, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der gänzliche Ausschluss von Einflussnahme durch Parteien, Politiker, Vertretern von sogenannten, aber unechten NGO´s und Kammern sowie Lobbyisten.
Unsere Stimme und Expertise zur Zukunft des ORF als öffentlich- rechtlichen Rundfunk im gesellschaftlichen Diskurs soll gehört werde!
Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Unterstützung dieses MANIFESTES als Basis für den neuen ORF.
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Viele weitere Informationen gibt es unter Leuchtturm ARD
Die Ausstellung "Auch das ist Vorarlberg" ist ein Projekt des Vereins "Gesund und Aktiv Institut". Ein Teil dieser Ausstellung befasst sich auch mit Themen rund um den ÖRR. Die gesamte Ausstellung ist unter https://t.me/AuchDasIstVorarlberg zu finden.
Die Inhalte zum Thema ORF/ÖRR können auch direkt hier heruntergeladen werden.
Linie03_ORF-V_Pandemievertrag.pdf | Linie05_Medien_und_Manipulation.pdf |
Linie06_ORRundOBS.pdf | Linie13_Gesamt_Leuchtturm_ORF.pdf |